
Die Begegnung mit dem Pferd spricht alle Sinne an. Sie wirkt sich körperlich und geistig sowie sozial und emotional aus. Gerade Menschen mit besonderen Bedürfnissen profitieren von der ausgeglichenen und entwicklungsfördernden Wirkung der Reittherapie.
Mögliche Förderbereiche, die gezielt angesprochen werden:
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Für wen ist die Reittherapie geeignet?Die therapeutische Arbeit mit dem Pferd ist bei einer Vielzahl von Belangen in Erwägung zu ziehen. Für körperliche und/oder geistig behinderte Menschen ist diese Therapieform ebenso geeignet, wie für verhaltensauffällige, entwicklungsverzögerte oder psychisch erkrankte KlientInnen. Manchmal braucht der Mensch eine Auszeit vom schnelllebigen Alltag und möchte mit einem Tier in Kontakt treten, es umsorgen und sich tragen lassen, ohne dass er in irgendeiner Form bewertet wird – auch für so ein Anliegen ist die pferdegestützte Therapie offen. In jedem Fall erfolgt vor der ersten Einheit mit Pferdekontakt ein Anamnesegespräch, in dem alle offenen Fragen und die mögliche Vorgehensweise gemeinsam besprochen werden. In manchen Fällen bitte ich um eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sollten Sie sich bezüglich der Indikation unsicher sein, so sprechen Sie mich gern an!
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Für wen ist die Reittherapie NICHT geeignet?Generell muss bei Kindern unter vier Jahren darauf geachtet werden, dass die Wirbelsäule und die Hüftgelenke ohne pathologischen Befund sind, sodass in jedem Fall eine fachliche Beurteilung im Vorfeld empfohlen wird. Beispiele: nicht kompensierte Herz-Kreislauf-Erkrankungen Implantierte Herzdefibrillatoren nicht kompensierte Lungenerkrankungen extreme Allergien gegen Pferdehaare / Staub Dekubiti akute entzündliche Prozesse mit Fieber akute Schübe einer chronischen Erkrankung wie z.B. Multiple Sklerose
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Gibt es ein Mindest- oder ein Höchstalter?Alle Kinder sind verschieden und variieren in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Ich biete Reittherapie ab einem Alter von 3- 4 Jahren an und entscheide dann individuell von Fall zu Fall. Nach oben hin sind altersmäßig keine Grenzen gesetzt. Ich verfüge über eine Aufstiegshilfe, durch die die KlientInnen über eine Treppe auf das Pferd steigen können.
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In welchen Abständen finden die Therapiestunden statt?Über Häufigkeit und Turnus der Therapieeinheiten entscheiden meine KlientInnen selbst. Ich empfehle jedoch eine Regelmäßigkeit einer Sitzung pro Woche.
Preise und
Kostenübernahme
Preise
Reittherapie á 30/45/60 min: 35€/ 50€ / 65€
10er Karte –5%
Kennenlern-Stunde 45min für 45€
Ob eine Krankenkasse die Kosten für die Reittherapie trägt, ist immer eine Einzelfallentscheidung und leider kommt es erfahrungsgemäß selten vor.
Nichtsdestotrotz lohnt es sich immer, anzufragen!
Viele Vereine haben sich mittlerweile die Finanzierung besonderer Therapieformen zum Ziel gesetzt.
Auch dort können Sie sich hinwenden. Ich als Therapeutin kann leider nicht an die jeweiligen Stellen herantreten, unterstütze Sie jedoch gern beim weiteren Vorgehen.
Alle Möglichkeiten zur Kostenübernahme der Reittherapie sind
nachfolgend beschrieben:
Übernahme durch Vereine und Stiftungen
Es können Anfragen an Vereine oder Stiftungen gestellt werden, die dann die Kosten aus Spendengeldern finanzieren.
Der Kontakt muss hierbei von den Eltern hergestellt werden und kann nicht durch die Therapeutin erfolgen.
Reittherapiekosten über die Krankenkasse abrechnen
Wenn ein Attest Ihres Hausarztes vorliegt, können Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt.
Reittherapiekosten über die Pflegekasse abrechen
In bestimmten Fällen sind die Reittherapiekosten nach §45b SGB XII abzurechnen. Eine Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung verstanden. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten notwendig.
Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechen
Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann das Jugendamt die Kosten für die Reittherapie übernehmen. Dies ist möglich, wenn die Reittherapie als Hilfe zur Erziehung herangezogen wird.
Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechen
Wenn eine Wiedereingliederungshilfe besteht, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Grundsätzlich ist das therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger.
Folgende Dokumente sind bei einem Antrag zur Kostenübernahme beizufügen:
• ärztliche Verordnung
• Stellungnahme von therapeutischer und/oder pädagogischer Seite
• Ziele der Reittherapie