
Die Begegnung mit dem Pferd spricht alle Sinne an. Sie wirkt sich körperlich und geistig sowie sozial und emotional aus. Gerade Menschen mit besonderen Bedürfnissen profitieren von der ausgeglichenen und entwicklungsfördernden Wirkung der Reittherapie.
Mögliche Förderbereiche, die gezielt angesprochen werden:
Fragen rund um Reittherapie
Preise und
Kostenübernahme
Preise
Reittherapie á 30/45/60 min: 35€/ 50€ / 65€
10er Karte –5%
Kennenlern-Stunde 45min für 45€
Ob eine Krankenkasse die Kosten für die Reittherapie trägt, ist immer eine Einzelfallentscheidung und leider kommt es erfahrungsgemäß selten vor.
Nichtsdestotrotz lohnt es sich immer, anzufragen!
Viele Vereine haben sich mittlerweile die Finanzierung besonderer Therapieformen zum Ziel gesetzt.
Auch dort können Sie sich hinwenden. Ich als Therapeutin kann leider nicht an die jeweiligen Stellen herantreten, unterstütze Sie jedoch gern beim weiteren Vorgehen.
Alle Möglichkeiten zur Kostenübernahme der Reittherapie sind
nachfolgend beschrieben:
Übernahme durch Vereine und Stiftungen
Es können Anfragen an Vereine oder Stiftungen gestellt werden, die dann die Kosten aus Spendengeldern finanzieren.
Der Kontakt muss hierbei von den Eltern hergestellt werden und kann nicht durch die Therapeutin erfolgen.
Reittherapiekosten über die Krankenkasse abrechnen
Wenn ein Attest Ihres Hausarztes vorliegt, können Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt.
Reittherapiekosten über die Pflegekasse abrechen
In bestimmten Fällen sind die Reittherapiekosten nach §45b SGB XII abzurechnen. Eine Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung verstanden. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten notwendig.
Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechen
Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann das Jugendamt die Kosten für die Reittherapie übernehmen. Dies ist möglich, wenn die Reittherapie als Hilfe zur Erziehung herangezogen wird.
Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechen
Wenn eine Wiedereingliederungshilfe besteht, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Grundsätzlich ist das therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger.
Folgende Dokumente sind bei einem Antrag zur Kostenübernahme beizufügen:
• ärztliche Verordnung
• Stellungnahme von therapeutischer und/oder pädagogischer Seite
• Ziele der Reittherapie

